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Forum Patientenvertretung in Hamburg
17. Juli 2008

Die elektronische Gesundheitskarte gefährdet Ihre Gesundheit!

An der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) scheiden sich die Geister. Die Einen sprechen von Verbesserung der medizinischen Versorgung und Kosteneinsparung, die Anderen vom gläsernen Patienten, von Sicherheitslücken, von Missbrauch sensibler Gesundheitsdaten und von erheblichen Zusatzkosten. Befürworter der eGK, wie z.B. die Bundesregierung, tun so, als ginge es nur um eine kleine Plastikkarte, die nun auch ein Foto und einen kleinen Speicherchip enthalten soll. Die Gegner betonen dagegen, dass viel mehr geplant ist: ein gigantisch vernetztes Computersystem mit Gesundheitsdaten von 80 Millionen zugriffsberechtigten Bürgern. Ein System, das nicht sicher sein kann, wie die Gesellschaft für Informatik (GI) - eine seriöse, gegenüber der Informationstechnologie eigentlich sehr aufgeschlossene Fachgesellschaft - hervorhebt

Munition für Kritiker gibt auch ein unveröffentlichtes Gutachten der renommierten Beratungs-Agentur Booz-Allen-Hamilton. Aus ihm geht hervor, dass die eGK erst dann ein wirtschaftlicher Erfolg wird, wenn die freiwilligen Anwendungen Akzeptanz finden - also der Zugriff auf das vernetzte Computer-System im Hintergrund, zu dem die Karte nur der Schlüssel sein soll. Demnach ist zu befürchten, dass uns etwa die "elektronische Patientenakte" in den nächsten Jahren auf alle möglichen Arten schmackhaft gemacht und die Risiken und Gefahren verschwiegen werden.

Die im Forum Patientenvertretung zusammengeschlossenen Organisationen haben die Pro- und Kontra-Stimmen nebeneinander gestellt, verschweigen aber nicht, dass sie die Gefahren und Risiken der eGK sehr viel ernster nehmen als die Befürworter der Gesundheitstelematik. Jedenfalls sollten Versicherte und Patienten die freiwilligen Funktionen der eGK nicht bedenkenlos akzeptieren!

» lesen Sie dazu unsere Stellungnahme als PDF-Datei


Das Forum Patientenvertretung in Hamburg ist der Zusammenschluss der Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V bzw. Patientenbeteiligungsverordnung nach § 140 g SGB V auf Landesebene.



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